Amtliche Bekanntmachung

Gaseinsparrechner - § 9 EnSiKuMaV


Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – kurz EnSikuMaV – will die Bundesregierung die Energieversorgung im kommenden Winter stärken. Die Verordnung gilt für insgesamt sechs Monate bis zum 28. Februar 2023 und soll Energieeinsparungen in öffentlichen und privaten Gebäuden durchsetzen.

Wichtig für Sie: Für uns als Ihren Gasversorger regelt EnSikuMaV zusätzlich neue Informationspflichten zu Ihrem Gasverbrauch, den Energiekosten und Einsparpotenzialen.

Über den nachfolgend verlinkten Gaseinsparrechner der FairEnergie GmbH können Sie sich Ihre Einsparpotenziale berechnen lassen.

Gaseinsparrechner der FairEnergie GmbH