Amtliche Bekanntmachung

Neue Informationen zur Gaspreisbremse


Liebe Kundinnen und Kunden,

die Preisbremsen gelten laut Gesetz bis Ende 2023. Das Bundeskabinett hat nun eine Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 beschlossen.  Die Verlängerung gilt jedoch nur dann, wenn die EU-Kommission sie noch beihilferechtlich genehmigt.

Die Gaspreisbremse startete im März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar. In diesem Zeitraum garantiert der Staat privaten Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen und Vereinen einen Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Die staatliche Garantie gilt allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gelten die normalen Marktpreise, damit der Anreiz zum Energiesparen nicht verloren geht.

Die Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden, die Gaspreisbremse wirkt für Gaskunden automatisch.

Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass die Stadtwerke Pfullingen die neuen Tarife 2024 für die Versorgung mit Erdgas so kalkulieren konnten, dass der Tarifpreis auch mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 % auf 19 % unter 12 ct/kWh liegt und somit die Gaspreisbremse ab Januar 2024 nicht mehr greifen wird.

Ihre Stadtwerke Pfullingen