Balkonkraftwerke für Pfullinger

Infos zum Förderprogramm

  • Balkonkraftwerke für Pfullinger für mehr Klimaschutz ab 01.07.2024

    Hier geht es direkt zum Download:
    Förderantrag (PDF, 114 KB)
    Förderrichtlinien (PDF, 280 KB)
    Einverständniserklärungen (PDF, 80 KB)
    Datenschutzbestimmung (PDF, 279 KB)

    Durch Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke können Haushalte, die über kein eigenes Dach verfügen, einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten und sich gleichzeitig ein bisschen unabhängiger von Energiepreissteigerungen machen.
     
    Balkonkraftwerk kaufen und installieren, Förderantrag ausfüllen und per E-Mail oder Post an die Stadtwerke Pfullingen schicken:
    (balkonkraftwerke(at)pfullingen.de)  oder Stadtwerke Pfullingen, z.H. Frau Breitmayer, Marktplatz 4-5, 72793 Pfullingen
     
    Was wird gefördert?
    Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolargeräten - sogenannte Balkonkraftwerke - und ihren Komponenten mit einer eingestellten Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere in Privathaushalten auf Pfullinger Gemarkung. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. 

    Wer kann die Förderung erhalten?
    Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieter, Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Pfullinger Gemarkung sind. Pro Haushalt kann die Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden. 

    Höhe, Laufzeit und Auszahlung der Förderung:
    Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bei 100 Euro pro Balkonkraftwerk liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung seitens des Antragstellers. Die Stadtwerke Pfullingen entscheiden aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge (Windhundprinzip). Die Förderung läuft so lange, bis der Fördertopf mit einem Umfang von 10.000 € aufgebraucht ist. Sollten mehr Anträge eingehen, als der Fördertopf abdeckt, kann es trotz vollständigem und korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. 

    Weitere Förderungsvoraussetzungen:
    Mieter müssen die schriftliche Bestätigung ihres Vermieters zur Anbringung des Balkonkraftwerks beifügen. Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
     
    Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beibringen.

    Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen.
     
    Nicht förderungsfähig sind Geräte, die vor dem 01.07.2024 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden.
    Es gelten die rechtsverbindlichen Angaben der Förderrichtlinie, weitere Details zur Förderung können Sie dort entnehmen.

    Hier können Sie die Präsentation mit Informationen herunterladen:
    Info-Präsentation