Biogas

Biogas entsteht durch Vergärung von Biomasse. In Biogasanlagen können sowohl Abfälle als auch speziell dafür produzierte Energiepflanzen vergoren werden. Biogas trägt zum Erhalt der Umwelt bei, da es regional aus Biomasse erzeugt wird und kein fossiler Brennstoff ist.

Durch Veredelung des Biogases wird ein hocheffizienter Brennstoff hergestellt, welcher in das vorhandene Erdgasnetz eingespeist wird und somit überall dort verfügbar ist, wo dieser gewünscht und gebraucht wird, weshalb sich JEDER für Biogas entscheiden kann.

Wann benötige ich Biogas?

Für Biogas könne Sie sich freiwillig entscheiden, wenn Sie unsere Umwelt schützen möchten oder Sie können sich für Biogas als ein Bestandteil zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) entscheiden.

Das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft.

Das EWärmeG verpflichtet seit 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald ihre Heizungsanlage ausgetauscht wird. Das novellierte EWärmeG gilt für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird.

Für Gebäude, welche nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden findet das EWärmeG Anwendung.
Das Gesetz regelt eine Nutzungspflicht für Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei diesen Gebäuden müssen mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Mit der Bemischung von Biogas können Sie 10 % davon abdecken. 

Egal welchen Tarif Sie bei den Stadtwerken Pfullingen gewählt haben, ob Grund-, Ersatzversorgung oder PfulbenGas – unser Biogas können Sie zu jedem dieser Tarif bei Wunsch oder Bedarf hinzubestellen.

Informationen und Nachweisformulare zum EWärmeG

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und auf der Homepage der Stadt Pfullingen:

Informationen und Nachweise des Ministeriums Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Informationen EWärmeG der Stadt Pfullingen

Wie beantrage ich Biogas?

Auf Wunsch oder zur Erfüllung des EWärmeG können Sie bei uns Biogas zu Ihrem bestehenden Erdgasliefervertrag dazu erwerben. Der jeweilige Arbeits- und Grundpreis richtet sich nach Ihrem gewählten Erdgastarif bei den Stadtwerken Pfullingen. Bei einer gewünschten Beimengung von 10 % Biogas wird der nachfolgend genannte Aufschlag auf den Arbeitspreis erhoben.

Aufschlag zum Arbeitspreis ab 1. Januar 2024

bei einem Zukauf von  XX % Biogas Aufschlag zum Arbeitspreis
Cent/kWh Cent/kWh
(netto) (brutto)
10 % 0,90 0,96
30 % 2,70 2,89

Die Bundesregierung plant, die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2024 wieder auf 19 % anzuheben. Da die endgültige Regelung zur Umsatzsteuer bei der Erstellung dieser Preisinformation noch nicht final im Bundestag beschlossen wurde, beinhalten die aufgeführten Bruttopreise die bislang gültige Umsatzsteuer von 7 %. Bitte beachten Sie, dass für Sie jeweils der gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz gilt. Das heißt: Sollte der gesetzliche Umsatzsteuersatz für Erdgaslieferungen ab 01.01.2024 wieder auf 19 % steigen, gilt für die aufgeführten Nettopreise die Umsatzsteuer von 19 %.

Die Bedingungen zur Belieferung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Preisblatt:

Preisblatt Biogas (PDF)

Die Jahreserdgasbezugspreis errechnet sich wie folgt:

[Jahresverbrauch x ((Arbeitspreis + Zuschlag Biogas) / 100) ] + Grundpreis

Für die Beantragung von Biogas lassen Sie uns bitte den nachfolgenden Antrag auf Versorgung mit Biogas unterzeichnet per Post, Fax: 07121 7030-8110 oder per Mail unter stadtwerke(at)pfullingen.de zu kommen. Antrag auf Versorgung mit Biogas (PDF)