Verbraucherinformationen

Wichtige Informationen zum Schutzpotentialausgleich

Im Zuge der Erneuerung von Wasseranschlussleitungen oder bei Änderungen und Erweiterungen der elektrischen Installation sind in den bestehenden Gebäuden die grundlegenden Schutzmaßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls nachträglich auszuführen.

Der aus betrieblichen Gründen oftmals erforderliche Austausch der metallenen Hauptanschlussleitungen durch Kunststoffleitungen hat unter Umständen auch Auswirkungen auf die elektrischen Schutzmaßnahmen eines Gebäudes. Dies betrifft primär die Erdungsanlage Ihres Gebäudes und wirkt sich auch auf ein bestehendes Potentialausgleichssystem aus.

Bereits seit dem 1. Oktober 1990 dürfen gemäß der Norm VDE 0190 das öffentliche Wasser- und Gasrohrnetz nicht mehr als Erder, Erdungsleiter oder Schutzleiter in neu zu errichtenden Verbraucheranlagen verwendet werden. Entsprechend dieser Norm ist bei einer Umrüstung der Hauptanschlussleitung unbedingt ein Hauptpotentialausgleich nachzurüsten, sofern noch nicht vorhanden.

Die weiterhin stattfindenden Umbaumaßnahmen durch die Wasser- oder Gasnetzbetreiber, wie auch gewünschte Änderungen oder Erweiterungen innerhalb der elektrischen Anlage, machen unmittelbar eine Überprüfung der elektrischen Schutzmaßnahme durch eine Elektrofachfirma notwendig. Hierbei wird geprüft, ob der Schutzpotentialausgleich vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Schutzpotentialausgleich durch eine Elektrofachfirma nachgerüstet werden.

Die Verantwortung für notwendige Änderungen und die Beauftragung einer Überprüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen im Gebäude obliegt dem Anlagenbetreiber, also dem Grundstückeigentümer. Im Falle eines beauftragten Gebäudeverwalters ist dieser als sogenannter Anlagenverantwortlicher ebenfalls in der Hinweispflicht. Die Zuständigkeit der Strom-, Wasser- und Gasnetzbetreiber endet an der ersten Hauptabsperreinrichtung hinter der Hauseinführung für die Elektro-, Wasser- und Gasversorgung.

Mit dem Austausch der metallenen Hauptanschlussleitungen durch Kunststoffleitungen verlieren Bestandsgebäude mit älteren Elektroinstallationen oft auch die sogenannte "Erdung". Somit müsste neben der Überprüfung und gegebenenfalls Herstellung des vollständigen Schutzpotentialausgleichs auch die Notwendigkeit der Nachrüstung eines Anlageerders überprüft werden.

Ein Erder wird für ein bestehendes Gebäude ohne Fundamenterder nur dann benötigt, wenn zum Beispiel ein Blitzschutzsystem oder eine TV-Empfangsantenne am Gebäude installiert ist. In diesen Fällen ist eine Erdungsanlage für Schutz- oder Funktionszwecke durch eine Elektrofachfirma nachzurüsten.

Verbraucherinformationen der DVGW

Weitere Verbraucherinformationen können Sie beim deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DHGW) nachlesen:

Verbraucherinformationen Trinkwasser der DVGW