Nach § 1a der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sind wir verpflichtet, die Netzverluste unserer Fernwärmeanlagen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen finden Sie nachfolgend:
Nach § 1a der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sind wir verpflichtet, die Netzverluste unserer Fernwärmeanlagen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen finden Sie nachfolgend: